Hauskrankenpflege:
In der Hauskrankenpflege gibt es eine Mindestbetreuungszeit von 30Minuten, danach wird 1/4 stündlich abgerechnet.
Eventuelle Verbandswechsel während der Betreuungszeit werden extra verrechnet und können über die medizinische Hauskrankenpflege mit der Krankenkasse verrechnet werden.
Medizinische Hauskrankenpflege laut Arztverordnung:
Die medizinische Hauskrankenpflege wird 1/4 stündlich abgerechnet und kann ebenfalls über die Krankenkasse verrechnet werden.
Meine Leistungen sind Privatdienstleistungen.
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